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Beitragsordnung

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6 der Vereinssatzung in der Fassung vom 3. Oktober 2024.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.

Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.

§ 3 Beitragshöhe

Jedes ordentliche Mitglied (natürliche Person) zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40 Euro, Minderjährige, Studenten und Sozialhilfeempfänger einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20 Euro. Änderungen, die zum Wegfall des Ermäßigungsgrundes führen, sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

Jedes Firmen-Mitglied (juristische Person) zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60 Euro.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, ab 1. Juli des Jahres der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

§ 4 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung / Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung oder per PayPal an „paypal@fruehchenfee.de“ zu zahlen.

Das Vereinskonto wird bei der Raiffeisenbank München-Nord unter der IBAN [wird beantragt] geführt.

Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 15 Euro pro Mahnung erhoben.

Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren. Gebühren für Lastschriftrückläufer, die durch eine fehlerhafte Bankverbindung, durch Widerspruch oder mangels Deckung entstehen, haftet der Beitragsschuldner. Die Gläubiger-ID des Vereins lautet [wird beantragt].

§ 5 Gebühren

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 6 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.

§ 7 Vereinsaustritt

Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft.

Ein Vereinsaustritt ist jeweils zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 3. Oktober 2024 in Kraft.